(2) Was ist ein Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts?
(a) Ist der Erwerb vom nichtberechtigten Minderjährigen möglich?
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie die Rechtslage zu beurteilen ist, wenn ein Minderjähriger über einen fremden Gegenstand verfügt. Streit besteht darüber, ob ein Erwerber in diesen Fällen gutgläubig Eigentum erwerben kann.
Einer weit verbreiteten Ansicht in der Literatur zufolge soll der Minderjährige dem gutgläubigen Erwerber Eigentum übertragen können.
- Derartige Handlungen seien für den Minderjährigen rechtlich neutral (vgl. § 107 BGB). Damit entfalle das Schutzbedürfnis für den Minderjährigen.
- Dafür spreche auch die Wertung des § 165 BGB, nach dem die beschränkte Geschäftsfähigkeit nicht die Unwirksamkeit des Vertretergeschäfts bewirke. Dies müsse dann genauso gelten, wenn ein Minderjähriger über eine fremde Sache verfügt.
Zum Teil wird allerdings auch vertreten, dass ein gutgläubiger Erwerb über einen Minderjährigen nicht möglich sei.
- Wäre nämlich der Minderjährige tatsächlich der Eigentümer der Sache, wäre die dingliche Einigung mangels Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 107 BGB schwebend unwirksam. Der gutgläubige Erwerber erhielte in diesen Fällen also mehr, als wenn der Minderjährige tatsächlich Eigentümer der Sache wäre.
- Durch die Gutglaubensvorschriften werde allerdings das Ziel verfolgt, dass der Erwerber so gestellt werden soll, wie er stünde, wenn seine Vorstellungen zutreffend wären. § 932 BGB sei in diesen Fällen folglich teleologisch zu reduzieren.
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