Einführung in das Sachenrecht
Dieser Kurs behandelt das dritte Buch des BGB, das Sachenrecht. Dabei werden die Pflichtinhalte nach § 11 Juristenausbildungsgesetz NRW behandelt, namentlich
- Abschnitt 1: Besitz (§§ 854-872 BGB)
- Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken (§§ 873-902 BGB)
- Abschnitt 3: Eigentum (§§ 903-1011 BGB)
- aus Abschnitt 7 das Recht der Grundschuld (§§ 1191-1198 BGB mit dem Verweis auf §§ 1113-1190 BGB)
- im Überblick der Abschnitt 8 (§§ 1204-1296): Pfandrecht an beweglichen Sachen und Pfandrecht an Rechten
Ausgeklammert bleiben hingegen andere Fragen, etwa das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, der Nießbrauch oder die Hypothek (soweit Fragen nicht über den Verweis in § 1191 BGB relevant sind).
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