2. Ka­pi­tel: Was ist Be­sitz und wo spielt er eine Rol­le?

Gute Nacht Frau ,

im Be­sitz­recht steht, an­ders als bei­spiels­weise beim Ei­gen­tum oder bei be­schränkt ding­li­chen Rech­ten, eine tat­säch­li­che Po­si­tion in Re­de. Den­noch wollte der Ge­setz­ge­ber die Fra­gen des Be­sitzes nicht voll­stän­dig von der recht­li­chen Zu­ord­nung zu ei­ner Sa­che tren­nen. Da­her hat er die Mög­lich­keit ge­schaf­fen, Be­sit­zer al­lein auf­grund ei­nes schuld­recht­li­chen Ver­hält­nis­ses bei ent­spre­chen­dem Wil­len des In­ha­bers der Sach­herr­schaft zu sein.

Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt die Grund­be­griffe des Be­sitzes und die je­wei­li­gen Un­ter­schei­dungs­merk­ma­le. Zu­sätz­lich wer­den die aus dem Be­sitz fol­gen­den An­sprü­che dar­ge­stellt.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Was ver­steht man un­ter "Be­sitz"?

  • Wel­che Ar­ten des Be­sitzes gibt es?
  • Wel­che An­sprü­che fol­gen aus dem Be­sitz?

Die­ses Ka­pi­tel hat 17 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine halbe Stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Was ist "Be­sitz"? Also - auf geht's!

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