1. Ka­pi­tel: Wel­che Grund­be­griffe sollte man ken­nen?

Gute Nacht Frau ,

Die­ses Ka­pi­tel be­han­delt die Grund­be­griffe und Grund­prin­zi­pien des Sa­chen­rechts.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Was ist eine Sa­che? Wann ist eine Sa­che "be­weg­lich", wann ist sie "un­be­weg­lich"?

  • Was sind "Nut­zungen" und "Las­ten"? Was sind "Ver­wen­dungen"?
  • Was be­deu­ten "Pub­li­zi­tät", "Ab­so­lut­heit", "Ty­pen­zwang" und "Ty­pen­fi­xie­rung", das "Abstrak­tionsprin­zip" und "Be­stimmt­heit" (b­zw. "Spe­zia­li­tät")?

Die­ses Ka­pi­tel hat 57 Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. zwei­ein­vier­tel Stun­den er­for­der­lich sind. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Was sind "A­n­eig­nung" und "Fund" nach §§ 958 - 984 BGB? Sie soll­ten sich die Zeit hier­für neh­men.

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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