6. Kapitel: Was ist das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis?
C. Wie ist das Konkurrenzverhältnis der Vorschriften aus dem EBV zu anderen Ansprüchen?
Im Ausgangspunkt enthalten die §§ 987 ff. BGB abschließende Sonderregelungen in Bezug auf die Schadensersatz-, Nutzungsersatz- und Verwendungsersatzansprüche zwischen dem Eigentümer und dem unrechtmäßigen Besitzer. Dies lässt sich der Regelung des § 993 Abs. 1 Hs. 2 BGB entnehmen, welche eine grundsätzliche Sperrwirkung für weitere Herausgabe- und Schadensersatzansprüche aufstellt.
Da jedoch eine allzu starre Anwendung dieses Grundsatzes zu untragbaren und nicht sachgerechten Ergebnissen führen würde, sind im Einzelnen einige Durchbrechungen der Sperrwirkungen anerkannt.
Im Einzelnen muss zwischen dem Verhältnis des EBV zu vertraglichen, quasivertraglichen, deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen differenziert werden.