6. Kapitel: Was ist das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis?
B. Welche Ansprüche ergeben sich aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis?
Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis normiert Ansprüche des Eigentümers gegen den Besitzer. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen etwaigen Ansprüchen auf Schadensersatz und solchen auf Herausgabe der Nutzungen oder Nutzungsersatz.
Allen Ansprüchen aus dem EBV ist dabei gemein, dass sie das Bestehen einer Vindikationslage voraussetzen.
Im Einzelnen ergeben sich die Unterschiede in den Anspruchsgrundlagen aus dem Kenntnisstand bzw. der rechtlichen Qualifikation des Besitzes beim Anspruchsgegner.
Folglich ist es für das Vorliegen der einzelnen Voraussetzungen entscheidend, ob es sich um einen
- gutgläubigen (Grds. § 993 Abs. 1 Hs. 2 BGB mit einzelnen Ausnahmen),
- verklagten (§§ 987, 989 BGB),
- bösgläubigen (§§ 990 Abs. 1, 989, 987 BGB) oder
- deliktischen Besitzer (§§ 992, 823 ff. BGB) handelt.
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).