II. Was ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt?
1. Wie sind die Fälle zu lösen, in denen der verlängerte Eigentumsvorbehalt mit einer Globalzession kollidiert?
In der Praxis beschränkt sich das Bedürfnis des Unternehmers häufig nicht bloß darauf, von seinen Lieferanten - wie im geschilderten Fall des verlängerten Eigentumsvorbehalts - Warenkredite gewährt zu bekommen. Vielfach benötigt er weitere finanzielle Mittel für den Betrieb seines Unternehmens, die ihm in der Regel durch Banken in Form von Krediten gewährt werden. Diese werden oftmals durch eine sog. Globalzession gesichert.
Eine Globalzession ist die Abtretung aller Forderungen des Unternehmers gegen Dritte zur Sicherung eines Kredits.
Pflegt der Unternehmer nun Vertragsbeziehungen sowohl zu seinem Großhändler (Vorbehaltsverkäufer) als auch zu seinem Geldgeber, kommt es oftmals dazu, dass ein und dieselbe Forderung aufgrund der jeweiligen Vertragsbeziehungen sowohl an den Waren- als auch an den Geldkreditgeber abgetreten werden.
Zur Lösung dieses Konflikts kommen verschiedene Ansätze in Betracht:
Denkbar wäre zunächst eine Lösung nach dem Prioritätsgrundsatz, wonach demjenigen die abgetretene Forderung zustünde, der zuerst mit dem Zedenten kontrahiert und die Abtretung vereinbart hat. Dies hätte allerdings häufig zur Konsequenz, dass der Warenkreditgeber oftmals leer ausginge, da die von der Bank gewünschte Globalzession häufig dem verlängerten Eigentumsvorbehalt vorginge. Dies würde nicht zu sachgerechten Ergebnissen führen.