B. Welche Ansprüche ergeben sich aus dem Besitz?
I. Was sind Selbsthilferechte i.S.d. §§ 859, 860 BGB?
Zur Selbsthilfe berechtigt sind bei verbotener Eigenmacht der unmittelbare Besitzer (§ 859 BGB) und der Besitzdiener (§ 860 BGB). Allerdings hat der Besitzdiener nur eine Ausübungsbefugnis zugunsten des Besitzherrn. Der unmittelbare Besitzer braucht kein Recht zum Besitz, um das Selbsthilferecht auszuüben. Auch der fehlerhafte Besitzer (z.B. der Dieb) ist zur Selbsthilfe berechtigt.
Streitig ist hingegen, ob auch der mittelbare Besitzer zur Selbsthilfe berechtigt ist, da § 869 S. 1 BGB nicht auf § 859 BGB, sondern nur auf §§ 861, 862 BGB verweist.
Prüfungsschema des Selbsthilferechts nach § 859 Abs. 1 BGB (sog. Besitzwehr)
- Selbsthilfeberechtigung des Besitzers (§§ 859, 860 BGB, mittelbarer Besitzer str.)
- Besitzbeeinträchtigung durch verbotene Eigenmacht iSd § 858 Abs. 1 BGB, die begonnen hat und noch andauert
- Richtiger Abwehrgegner (§ 859 Abs. 1 u. Abs. 4 BGB)
- Zulässiges Gewaltmittel (Mittel muss zur Verteidigung des Besitzes nach objektiver Sachlage erforderlich sein)
A und C wollten über die eingezäunte Weide des Bauern B gehen. B verbot dies, A und C setzten sich jedoch über das Verbot hinweg. B zog daraufhin sein Gewehr und zielte auf C. A schlug das Gewehr aus der Hand des B.
Eine widerrechtliche Störung ist durch das unbefugte Betreten der Weide des B durch A und C gegeben. Dieser durfte sich B zwar mit Gewalt erwehren (§ 859 Abs. 1 BGB), jedoch hat er das erforderliche Maß der Abwehr überschritten; der Waffengebrauch stellt ein unangemessenes und deshalb unzulässiges Verteidigungsmittel der Selbsthilfe dar.
Sofern der Besitz dem Besitzer durch verbotene Eigenmacht entzogen worden ist - er also nicht wie bei der Besitzwehr eine bevorstehende verbotene Eigenmacht abwehren möchte - kann er Besitzkehr üben.
Bei beweglichen Sachen:
Prüfungsschema des Selbsthilferechts nach § 859 Abs. 2 BGB (sog. Besitzkehr)
- Selbsthilfeberechtigung des Besitzers (§§ 859, 860 BGB, mittelbarer Besitzer str.)
- Besitzbeeinträchtigung (Besitzentzug) durch verbotene Eigenmacht iSd § 858 Abs. 1 BGB
- Richtiger Abwehrgegner (§ 859 Abs. 1 u. Abs. 4 BGB)
- Einhaltung der zeitlichen Grenzen - Täter auf frischer Tat betroffen oder Täter unmittelbar verfolgt (Nacheile)
Bei Grundstücken (auch die Teile des Gebäudes und die Erzeugnisse sind erfasst, §§ 93, 94 BGB) :
Prüfungsschema des Selbsthilferechts nach § 859 Abs. 3 BGB (sog. Entsetzung)
- Selbsthilfeberechtigung des Besitzers (§§ 859, 860 BGB, mittelbarer Besitzer str.)
- Besitzbeeinträchtigung (Besitzentzug) durch verbotene Eigenmacht iSd § 858 Abs. 1 BGB
- Richtiger Abwehrgegner (§ 859 Abs. 1 u. Abs. 4 BGB)
- Einhaltung der zeitlichen Grenzen: "Sofortige" Entsetzung des Täters