A. Was ist "Besitz"?
IV. Was gilt, wenn mehrere Personen eine Sache besitzen?
Das Gesetz geht vom Regelfall des Alleinbesitzes aus: Eine Person übt die tatsächliche Herrschaft über eine Sache unter Ausschluss aller anderen alleine aus. Es können jedoch mehrere Personen eine Sache besitzen:
- Bei Mitbesitzern ist jeder der Besitzer in der Ausübung seiner Sachherrschaft durch die anderen Mitbesitzer beschränkt (vgl. § 866 BGB).
Bei Eheleuten gilt dies etwa für die Möbel in der gemeinsamen Wohnung; ebenso bei den gemeinsamen Räumen (z.B. Aufzug, Treppenhaus) in einem Mietshaus.
- Teilbesitz ist demgegenüber eine Form des Alleinbesitzes, die sich auf einen realen Teil einer Gesamtsache bezieht (§ 865 BGB). Der Gegenbegriff ist der "Vollbesitz".
Dies betrifft etwa die einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder ein untervermietetes Zimmer in dieser Wohnung.
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