C. Was ist eine "Sache"?
II. Was sind "Nutzungen" und "Lasten"?
Nutzungen sind in § 100 BGB geregelt. Demnach sind Nutzungen die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.
Nutzungen sind etwa die Früchte eines Apfelbaums, die Eier eines Huhns, die Wolle eines Schafs. Aber auch die Möglichkeit, einen PKW zu benutzen (um von A nach B zu gelangen) ist ein Gebrauchsvorteil und damit eine Nutzung. Schließlich sind auch Mieteinnahmen Nutzungen aus einem Mehrfamilienhaus.
Der Begriff der Lasten wird zwar in § 103 BGB verwendet, aber nicht definiert.
Lasten i.S.v. § 103 BGB sind Aufwendungen und Schäden, welche den Eigentümer oder Besitzer einer Sache bzw. den Inhaber eines Rechts in dieser Eigenschaft verpflichten.
Relevant werden Lasten auch im Zusammenhang mit § 936 BGB, nach dem ein Gegenstand, der mit einem dinglichen Recht eines Dritten belastet ist, gutgläubig lastenfrei erworben werden kann.