C. Was ist eine "Sa­che"?

II. Was sind "Nut­zungen" und "Las­ten"?

Nut­zungen sind in § 100 BGB ge­re­gelt. Dem­nach sind Nut­zungen die Früchte ei­ner Sa­che oder ei­nes Rechts so­wie die Vor­tei­le, wel­che der Ge­brauch der Sa­che oder des Rechts ge­währt.

Nut­zungen sind etwa die Früchte ei­nes Ap­fel­baums, die Eier ei­nes Huhns, die Wolle ei­nes Schafs. Aber auch die Mög­lich­keit, einen PKW zu be­nut­zen (um von A nach B zu ge­lan­gen) ist ein Ge­brauchs­vor­teil und da­mit eine Nut­zung. Schließ­lich sind auch Mie­tein­nah­men Nut­zungen aus ei­nem Mehr­fa­mi­li­en­haus.

Der Be­griff der Las­ten wird zwar in § 103 BGB ver­wen­det, aber nicht de­fi­niert.

Las­ten i.S.v. § 103 BGB sind Auf­wen­dungen und Schä­den, wel­che den Ei­gen­tü­mer oder Be­sit­zer ei­ner Sa­che bzw. den In­ha­ber ei­nes Rechts in die­ser Ei­gen­schaft ver­pflich­ten.

Re­le­vant wer­den Las­ten auch im Zu­sam­men­hang mit § 936 BGB, nach dem ein Ge­gen­stand, der mit ei­nem ding­li­chen Recht ei­nes Drit­ten be­las­tet ist, gut­gläu­big las­ten­frei er­wor­ben wer­den kann.

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