1. Kapitel: Welche Grundbegriffe sollte man kennen?
C. Was ist eine "Sache"?
Das Sachenrecht behandelt "Sachen". Eine Legaldefinition hierfür gibt § 90 BGB: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände". Ohne Bedeutung hierfür ist der jeweilige Aggregatzustand.
Eine Sache ist also das Helium im Ballon, das Wasser in der Wasserleitung und der Apfel im Kühlschrank.
Soweit der Allgemeine Teil darüber hinaus "vertretbare Sachen" (§ 91 BGB) und "verbrauchbare Sachen" (§ 92 BGB) regelt, hat dies nur im Schuldrecht, nicht jedoch im Sachenrecht Bedeutung.
Innerhalb der Sachen wird zwischen beweglichen (Mobilien) und unbeweglichen Sachen (Immobilien) unterschieden. Dabei geht es nicht etwa um die Komplexität des Transports. Vielmehr geht es bei Immobilien ausschließlich um Grundstücke.
Bedeutung hat dies in der Klausur vor allem beim Eigentumserwerb: Die §§ 929 ff. BGB gelten nur für bewegliche Sachen, die §§ 873 ff. BGB nur für Grundstücke.