1. Kapitel: Welche Grundbegriffe sollte man kennen?
B. Was sind die Prinzipien des Sachenrechts?
Das Sachenrecht wird durch fünf Prinzipien vom Schuldrecht abgegrenzt, die Sie sich am einfachsten durch den Merksatz "PASTA" merken:
- Publizität: Jedes dingliche Geschäft muss von außen erkennbar sein.
- Absolutheit: Dingliche Rechte wirken gegenüber jedermann und nicht nur wie schuldrechtliche Beziehungen zwischen den Parteien.
- Spezialität: Dingliche Geschäfte müssen sich auf eindeutig identifizierbare Gegenstände beziehen. Eine Gattungsschuld ist nur auf der Verpflichtungsebene (im Schuldrecht) möglich.
- Typenzwang: Während im Schuldrecht Vertragsfreiheit gilt (Art. 2 Abs. 1 GG), gibt es im Sachenrecht einen numerus clausus der zulässigen Rechte, die zudem auch inhaltlich nicht frei ausgestaltet werden dürfen.
- Abstraktion: Die Wirksamkeit des dinglichen Geschäfts ist unabhängig von der Wirksamkeit der schuldrechtlichen Verpflichtung, die diesem zugrundeliegt (das Vorhandensein separater Geschäfte bezeichnet man als Trennungsprinzip).
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