B. Was sind die Prinzipien des Sachenrechts?
I. Wie stehen dingliche und schuldrechtliche Geschäfte zueinander?
Im Zentrum des Studiums in den Anfangssemestern stehen die sog. Verpflichtungsgeschäfte.
Wenn V an K eine Vase für 500 € verkauft, haben die beiden einen Kaufvertrag geschlossen. Hierdurch wird V nach § 433 Abs. 1 BGB zur Übergabe und Übereignung der Vase verpflichtet, während K nach § 433 Abs. 2 BGB zur Abnahme der Vase und zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist.
Verpflichtungsgeschäfte finden Sie überwiegend im Schuldrecht. Das sog. Trennungsprinzip besagt, dass die Erfüllung solcher Verpflichtungsgeschäfte durch ein eigenständiges Rechtsgeschäft, das Verfügungsgeschäft, erfolgt. Dies ermöglicht es, Verpflichtungen und Verfügungen zeitlich auseinanderzuziehen, etwa beim Kauf auf Rechnung oder bei Bestellungen, die erst noch geliefert werden müssen.
Die Übereignung erfolgt nach § 929 S. 1 BGB durch eine "Einigung", d.h. einen eigenen Vertrag im Sinne von §§ 145 ff. BGB. Diese verändert jedoch die Rechtslage unmittelbar, d.h. es entstehen keine Ansprüche (§ 194 Abs. 1 BGB) und auch keine Leistungs- (§ 241 Abs. 1 BGB) oder Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB).
Verfügungsgeschäfte gibt es nicht nur im Sachenrecht, sondern auch im Schuldrecht - namentlich die Abtretung (§ 398 BGB), durch welche der Gläubiger einer Forderung unmittelbar ausgetauscht wird.
Das Abstraktionsprinzip baut auf dem Trennungsprinzip auf. Es ergibt sich aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, wonach bei fehlendem Rechtsgrund einer freiwilligen Leistung, d.h. bei Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts, nur das Geleistete zurückgefordert werden kann. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäfts führen kann. Vielmehr sind beide Geschäfte in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig. Dies gilt auch, wenn Verpflichtung und Verfügung (z.B. beim Kauf eines Brötchens in der Bäckerei) zeitlich und räumlich zusammenfallen und scheinbar nicht zu trennen sind.