10. Ka­pi­tel: Was ist eine Vor­mer­kung?

Gute Nacht Frau ,

das fol­gende Ka­pi­tel hat die Vor­mer­kung (§ 883 BGB) zum Ge­gen­stand. Sie soll den Er­werb ei­nes Rechts an ei­nem Grund­stück si­chern, wes­halb sie im wei­te­ren Sinne zu den Si­che­rungs­mit­teln ge­zählt wer­den kann. Haupt­an­wen­dungs­fall ist die Auf­las­sungsvor­mer­kung, mit wel­cher der An­spruch auf Ei­gen­tumser­werb ge­si­chert wer­den soll. Es ist al­ler­dings auch mög­lich, alle wei­te­ren An­sprü­che auf im Grund­buch ein­zu­tra­gende Rechte mit­tels ei­ner Vor­mer­kung zu si­chern.

Nach Lek­türe die­ses Ka­pi­tels soll­ten Sie fol­gende Fra­gen be­ant­wor­ten kön­nen:

  • Wel­che Funk­tion er­füllt die Vor­mer­kung?

  • Wie voll­zie­hen sich Erst- und Zwei­t­er­werb der Vor­mer­kung?
  • Was sind die Wir­kun­gen der Vor­mer­kung?

Die­ses Ka­pi­tel hat acht Sei­ten, für die ins­ge­samt ca. eine Vier­tel­stunde er­for­der­lich ist. Sie ha­ben mit die­sem Ka­pi­tel noch nicht be­gon­nen.Sprin­gen Sie di­rekt zur Seite Wel­che Funk­tion er­füllt die Vor­mer­kung? Ich wün­sche Ih­nen eine span­nende Lek­tü­re!

Wenn Sie alle Sei­ten ge­le­sen ha­ben, kön­nen Sie die­ses Ka­pi­tel als PDF-Da­tei her­un­ter­la­den und aus­dru­cken.

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