B. Wie ist eine GmbH & Co KG rechtlich gestaltet?
III. Was ist eine "doppelstöckige" GmbH & Co KG?
Von einer doppelstöckigen GmbH & Co KG spricht man, wenn die einzige Komplementärin einer Kommanditgesellschaft nicht eine GmbH, sondern ihrerseits eine GmbH & Co KG ist. Theoretisch kann man dies beliebig oft wiederholen, man spricht dann von einer "mehrstöckigen" oder "mehrstufigen" GmbH & Co KG. Dass dies möglich ist, kann man einer Regelung aus dem MitBestG 1976 entnehmen - nach § 4 Abs. 1 S. 2, S. 3 MitBestG findet insoweit nämlich eine Kettenzurechnung von Arbeitnehmern statt.
Hiergegen wurde früher eingewandt, dass die zwischengeschaltete Kommanditgesellschaft gar kein Gewerbe ausübe, da sie nicht nach außen auftritt. Dieses Problem hat der Gesetzgeber jedoch durch § 161 Abs. 2 HGB iVm § 105 Abs. 2, 1. Var. HGB gelöst: Danach kann eine Gesellschaft, die nur eigenes Vermögen verwaltet, durch freiwillige Eintragung im Handelsregister zur Kommanditgesellschaft werden.
Hauptanlass für diese Gestaltungsform ist das Steuerrecht: Die Tätigkeitsvergütung des Geschäftsführers gehört nicht zum operativen Gewinn (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) und unterliegt damit nicht der Gewerbesteuer.