8. Kapitel: Was ist eine GmbH & Co KG?
B. Wie ist eine GmbH & Co KG rechtlich gestaltet?
Bei der GmbH & Co KG gibt es zwei rechtlich selbstständige Gesellschaften:
- Zunächst gibt es eine GmbH, für welche uneingeschränkt die Normen des GmbH-Gesetzes gelten.
- Daneben gibt es auch eine Kommanditgesellschaft, auf welche die §§ 161 ff. HGB Anwendung finden.
Die beiden Gesellschaften werden dadurch verknüpft, dass die GmbH alleinige Komplementärin der KG ist, also einerseits unbeschränkt mit dem GmbH-Vermögen haftet (§ 161 Abs. 2 HGB iVm § 128 S. 1 HGB), andererseits allein die Geschäftsführung und Vertretung übernimmt (§§ 164, 170 HGB schließen Kommanditisten davon aus).
Für die Formalia der beiden Verträge gelten die allgemeinen Grundsätze - die GmbH-Satzung bedarf notarieller Beurkundung (§ 2 GmbHG), während der KG-Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formlos getroffen werden kann.
In vielen Fällen werden die Beziehungen der Gesellschaften vertraglich miteinander verknüpft - etwa durch Angleichung der Mehrheitserfordernisse in der KG an diejenigen des GmbH-Gesetzes. Oftmals werden hierzu auch wortgleiche Regelungen in beiden Verträgen getroffen.