1. Worüber entscheidet die Hauptversammlung?
e. Wie prüft man ungeschriebene Kompetenzen in der Klausur?
Nach den BGH-Entscheidungen Holzmüller/Gelatine hat eine ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit drei Voraussetzungen:
- Keine ausdrücklich angeordnete Mitwirkungskompetenz der Hauptversammlung
- Maßnahme, die an die Kernkompetenz der Hauptversammlung, über die Verfassung der Gesellschaft zu bestimmen, rührt ("Quasi-Satzungsänderungen"), insbesondere Ausgliederung durch Einzelrechtsnachfolge / Umstrukturierung -> Mediatisierungseffekt
- Erhebliche wirtschaftliche Bedeutung ("Wesentlichkeitsschwelle") - ähnlich Holzmüller (80% des Unternehmenswertes)
Rechtsfolge: HV muss mit 3/4-Mehrheit zustimmen (Vorlagepflicht des Vorstandes). Fehlende / unwirksame Zustimmung beeinflusst Wirksamkeit im Außenverhältnis nicht (§ 82 AktG).
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