a. Was ist die Bedeutung der Aktie als Anteil?
aa. Wie berechnet sich der Anteil am Grundkapital?
Das Grundkapital ist eine reine Rechengröße. Es bedeutet nicht, dass die AG das Vermögen tatsächlich hat. Das Grundkapital muss gem. § 6 AktG auf einen Eurobetrag lauten und in der Satzung bestimmt werden, § 23 II Nr. 3 AktG. Der Betrag darf gem. § 7 AktG 50.000 € nicht unterschreiten.
Das Grundkapital der A-AG i.H.v 50.000 € könnte z.B. in 100 Nennbetragsaktien à 300 € (Anteil am Grundkapital jeweils 1*300 € /50.000 € = 6/1000 und somit 0.6 %,; insg. 60 %) sowie eine Aktie i.H.v 20.000 € (1*20.000 € / 50.000 € = 4/10 = 40 %) aufgeteilt werden.
Alternativ könnte man das Grundkapital in z.B. 130 Stückaktien aufteilen. Der Anteil am Grundkapital würde dann 1/130 (ca. 0,77 %) pro Aktie (von 50000 € somit ca. 384,62 €) entsprechen.
Ein gewisses Verhältnis Stückaktie/ Gesamtzahl der Aktien bzw. Nennbetrag/ Grundkapital (=Anteil) ist Voraussetzung für manche Normen des AktG, z.B. § 122 Abs. 1 S. 1 1. HS AktG ("den zwanzigsten Teil").