11. Kapitel: Welche übergreifenden Fragen stellen sich?
B. Exkurs: Was sind die Grundzüge des Unternehmenskaufs?
Mergers & Acquisitions (M&A), auf deutsch Fusionen und Unternehmensübernahmen, steht für alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, -verkäufen und -fusionen anfallen.
In diesem Zusammenhang ist die Unterscheidung zwischen dem Asset Deal und dem Share Deal von Bedeutung. Die Veräußerung eines Unternehmens kann technisch auf zwei Wegen erfolgen.
Bei einem Asset Deal ist das Unternehmen als Gesamtheit von Sachen und Rechten Gegenstand des schuldrechtlichen Kaufvertrags, § 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB. Dinglich werden die einzelnen Wirtschaftsgüter der Unternehmung nach den jeweils einschlägigen Vorschriften (§§ 929, 873, 925, 398 BGB) übertragen.
Bei einem Share Deal dagegen werden Anteile (Aktie, Geschäftsanteil, Mitgliedschaft) an der Zielgesellschaft veräußert. Hierbei handelt es sich um einen Rechtskauf, § 453 Abs. 1 Alt. 1 BGB.