A. Was be­deu­tet In­sol­venz ?

III. Wel­che ge­sell­schafts­recht­li­chen Aspekte bein­hal­tet das In­sol­venz­ver­fah­ren?

Mit Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens ver­lie­ren die Ge­sell­schaf­ter ihre Wei­sungs-, die Ge­schäfts­füh­rer oder die Li­qui­da­to­ren die Ge­schäfts­füh­rungs- und Ver­tre­tungsbe­fug­nis.

Diese Auf­ga­ben über­nimmt der In­sol­venz­ver­wal­ter, wel­cher die Zwe­cke des In­sol­venz­ver­fah­rens ver­folgt. D.h. der In­sol­venz­ver­wal­ter si­chert das Ge­sell­schafts­ver­mö­gen und er­gänzt es.

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