A. Was bedeutet Insolvenz ?
III. Welche gesellschaftsrechtlichen Aspekte beinhaltet das Insolvenzverfahren?
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlieren die Gesellschafter ihre Weisungs-, die Geschäftsführer oder die Liquidatoren die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis.
Diese Aufgaben übernimmt der Insolvenzverwalter, welcher die Zwecke des Insolvenzverfahrens verfolgt. D.h. der Insolvenzverwalter sichert das Gesellschaftsvermögen und ergänzt es.
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