11. Kapitel: Welche übergreifenden Fragen stellen sich?
A. Was bedeutet Insolvenz ?
Grundsätzlich bedeutet Insolvenz im allgemeinen Sprachgebrauch Zahlungsunfähigkeit. Diese liegt immer dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ihm die erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stehen.
Insolvenzgründe sind nach § 15a InsO i.V.m. §§ 17-19 InsO Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, § 17 Abs. 1 InsO.
Drohende Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn die GmbH voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, § 18 Abs. 2 InsO.
Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen der Gesellschaft die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, § 19 Abs. 2 InsO.