III. Wie haften die Gesellschafter?
4. Welche Regressmöglichkeiten hat der Gesellschafter gegen die Gesellschaft?
Der Gesellschafter kann auch als Gläubiger der Gesellschaft gegenüberstehen. Die Gläubigerstellung des Gesellschafters kann sich aus zwei Konstellationen begründen:
1. Gesellschafter als Drittgläubiger
Zum einen kann der Gesellschafter wie ein Dritter Forderungen gegen die Gesellschaft haben, die sich aus einem von dem Gesellschaftsvertrag unabhängigen Schuldverhältnis ergeben.
Gesellschafter A der L-GbR ist Eigentümer von Gewerberäumen in Düsseldorf und vermietet diese an die L-GbR zu einer monatlichen Miete von 5.000 €.
2. Sozialverbindlichkeiten der Gesellschaft
Sozialverbindlichkeiten sind all diejenigen Ansprüche des Gesellschafters, die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhen.
Auszahlung des Gewinnanteils (§ 721 BGB), Abfindungsanspruch (§ 738 BGB), Aufwendungsersatzansprüche im Rahmen der Geschäftsführung (§§ 713, 669, 670 BGB) und soweit ein Gesellschafter gegenüber einem Gläubiger der Gesellschaft eine Verbindlichkeit begleicht