c. Wann ist das Drittelbeteiligungsgesetz anwendbar?
aa. Wie ist der Aufsichtsrat nach dem DrittelBG besetzt?
Die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Satzung bestimmt. Dem Aufsichtsrat müssen jedoch zu einem Drittel Arbeitnehmervertreter angehören, § 4 Abs. 1 DrittelbG.
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