2. Wie funktioniert die Mitbestimmung im Aufsichtsrat?
c. Wann ist das Drittelbeteiligungsgesetz anwendbar?
Das DrittelbG regelt die Mitbestimmung im Aufsichtsrat von Unternehmen, die zwischen 501 bis hin zu 2000 Arbeitnehmer beschäftigen und bei denen die besonderen Voraussetzungen des MontanMitbestG oder des MitbestErgG nicht vorliegen und die keine Tendenzunternehmen (§ 1 Abs. 2 DrittelbG) sind.
Wann ist das DrittelbG anwendbar?
1. Juristische Personen des Erwerbslebens (insb. GmbH)
2. 501 Arbeitnehmer bis 2000 Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 DrittelbG)
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).