III. Vertiefend: Was ist die UG (haftungsbeschränkt)?
3. Wie wird eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet?
Nach dem Wortlaut des § 5a Abs. 1 GmbHG kann die Unternehmergesellschaft nur im Wege einer Neugründung entstehen. Eine Zurückstufung der GmbH in eine Unternehmergesellschaft im Wege der Kapitalherabsetzung ist wegen § 58 Abs. 2 GmbHG ausgeschlossen. Aber auch durch eine Umwandlung kann keine UG (haftungsbeschränkt) entstehen, da nach § 5a Abs. 2 GmbHG ausschließlich Bareinlagen möglich sind, bei der Univeralsukzession nach dem UmwG jedoch stets auch andere Vermögensgegenstände übertragen werden müssen.
Die UG (haftungsbeschränkt) kann (wie theoretisch jede GmbH) in einem "vereinfachten Verfahren" nach gesetzlichem Muster ohne notarielle Beurkundung des Vertrages gegründet werden (§ 2 Abs. 1a S. 2 GmbHG). Ganz ohne Notar kommt man dabei jedoch nicht aus: Es ist dann stattdessen ein Gründungsprotokoll zu beurkunden, welches in der Folge als Gesellschaftsvertrag behandelt wird (§ 2 Abs. 1a S. 5 GmbHG).
Der Hauptwert dieser Vereinfachung liegt darin, dass so Notargebühren gespart werden können - denn bei einem vollwertigen notariellen Vertrag wird auch bei einem Stammkapital von unter 25.000 € als Mindestgegenstandswert ein Betrag von 30.000 € angesetzt (§ 107 Abs. 1 S. 1 GNotKG), während für die Beurkundung des Musterprotokolls das tatsächliche Stammkapital maßgeblich ist (§ 107 Abs. 1 S. 2 GNotKG iVm § 105 Abs. 6 GNotKG). Bei einer GmbH tritt diese Ersparnis nicht ein, so dass das Musterprotokoll insoweit keinen Vorteil gewährt.
Es kann jedoch auch für die UG (haftungsbeschränkt) die normale Gründung mit notarieller Beurkundung gewählt werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn andere oder weitere Angaben im Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, welche nicht im Muster vorgesehen sind oder wenn mehr als drei Gründer vorhanden sind. Selbst bei mehr als einem Gesellschafter bieten sich in der Regel detaillierte Regelungen an. Geht es hingegen nur um die Haftungsbeschränkung einer Einzelperson genügt in aller Regel das Musterprotokoll.