A. Was sind "GmbH" und "UG (haftungsbeschränkt)"?
III. Vertiefend: Was ist die UG (haftungsbeschränkt)?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH, auch "Mini-GmbH" genannt. Die UG ist demnach körperschaftlich organisiert, Handelsgesellschaft, Kapitalgesellschaft und juristische Person. Auch die UG kann für jeden gesetzlichen Zweck gegründet werden. Zu beachten ist jedoch, das schon allein der Begriff "Unternehmergesellschaft" nahelegt, dass diese Form für unternehmerische Tätigkeiten vorgesehen ist.
Von ihrer praktischen Bedeutung her dürfte die Unternehmergesellschaft insbesondere für junge Unternehmen zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit interessant sein. Dieses gilt vor allem dann, wenn es sich um weniger kapitalintensive Geschäfte handelt.
Die UG ist als Gesellschaft gem. § 13 GmbHG rechtsfähig und die Haftung für die Verbindlichkeiten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Auch bei der UG sind die Gesellschafter in Form von veräußerlichen Geschäftsanteilen an der Unternehmergesellschaft beteiligt. Die Angelegenheiten der Gesellschaft regeln die Vertreter der Gesellschaft, die Geschäftsführer (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Abweichungen gegenüber der GmbH ergeben sich nur aus den ausdrücklichen Sonderregelungen des § 5a GmbHG.
Die Unternehmergesellschaft ist einigen Sonderregelungen unterworfen, die auf den nachfolgenden Seiten kurz dargestellt werden sollen.