2. Was bedeutet der Begriff Aktie?
a. Was ist die Bedeutung der Aktie als Anteil?
Eine Aktie ist ein Anteil an der Gesellschaft. Dieser kann anhand der Gesamtanzahl von Aktien (Stückaktien, § 8 Abs. 3 AktG) oder als betragsmäßige Beteiligung am Grundkapital (Nennbetragsaktie, § 8 Abs. 2 AktG) ausgedrückt werden.
In beiden Fällen entsteht ein Bruch:
- Im ersten Fall hat jede Aktie im Zähler den Wert 1 und im Nenner die Gesamtzahl der Aktien,
- im anderen Fall kann der Zähler auf einen beliebigen glatten Eurobetrag (den Nennbetrag) lauten; im Nenner steht sodann das Grundkapital, welches der Summe aller Zähler (also aller Nennbeträge) entsprechen muss.
Der Nennbetrag ist in der Praxis nicht der Preis, zu dem man die Aktie erwirbt, vgl. § 9 Abs. 2 AktG. Man zahlt idR mehr als den Nennbetrag. Dies kann der Ausgabebetrag sein (Nennbetrag + Agio), den der Erwerber nach Gründung/ Kapitalerhöhung zahlt, der Börsenkurs, den man am Kapitalmarkt zahlt, oder schlicht ein frei ausgehandelter Kaufpreis.
Eine Aktie kann nur insgesamt übertragen werden, eine Aufteilung durch den Aktionär ist nicht möglich.