I. Welche Bedeutung haben Grundkapital und Aktie?
1. Was ist das Grundkapital?
Jede Kapitalgesellschaft muss ein bestimmtes Vermögen schaffen, das vor dem Zugriff der Gesellschafter geschützt ist. Bei der GmbH nennt man dies Stammkapital (§ 5 Abs. 1 GmbHG), das Aktiengesetz spricht hingegen vom Grundkapital (§ 6 AktG).
Nun läge es nahe, dass die Gründer selbst eine angemessene Summe festsetzen und dies den Gläubigern bei Interesse mitteilen. Diesen Weg geht z.B. das US-amerikanische Recht. In Deutschland ist hingegen für eine Aktiengesellschaft ein Mindestbetrag von 50.000 € vorgeschrieben (§ 7 AktG); die EU verlangt von den Mitgliedstaaten immerhin mind. 25.000 € (Art. 45 Abs. 1 RL (EU) 2017/1132). Dafür gibt es drei Gründe:
- Die Summe dient zunächst als Seriositätsschwelle: Ohne jede Untergrenze könnte man sogar Privataktivitäten in die beschränkte Haftung auslagern (etwa eine Party-AG, die Räume anmietet und mangels Vermögen die Rechnung nicht bezahlen kann). Wenn die Gründer 50.000 € investieren, meinen sie es wohl ernst. Denn: Mit ihrem Anteil am Grundkapital beteiligen sich die Aktionäre am Unternehmen und riskieren, diesen Einsatz bei einer Insolvenz zu verlieren (Selbstbeteiligung).
- Die Aktionäre haften anders als die Gesellschafter einer OHG (§ 128 S. 1 HGB) nicht persönlich. Als Ausgleich sollen sich die Gläubiger darauf verlassen können, dass zumindest ein nicht völlig unerheblicher Betrag einmal eingezahlt wurde und nicht an die Gründer zurückfloss (Gläubigerschutz). Der Betrag bildet über die erwirtschafteten Gewinne hinaus einen Verlustpuffer; die Kapitalerhaltung wirkt wie eine Stauwehr gegen Abflüsse zugunsten der Aktionäre.
- Auch künftige Aktionäre können darauf vertrauen, dass sich derjenige, von dem sie ihre Anteile erwerben, nicht auf Kosten der Gesellschaft bereichert hat. Durch die Ausschüttungssperre der Kapitalerhaltung werden sie davor geschützt, sich an einem entkernten und somit völlig wertlosen Unternehmen zu beteiligen.
Die Ausschüttungssperre garantiert jedoch nicht, dass der Gesellschaft immer Vermögen i.H.d. Grundkapitals zur Verfügung steht. Sie verhindert lediglich den Rückfluss an die Aktionäre (diese dürfen nicht "aus dem Stausee schöpfen"), nicht jedoch uU ungünstige Geschäfte mit Dritten (dadurch "trocknet der Stausee aus").