A. Was sind "GmbH" und "UG (haftungsbeschränkt)"?
II. Warum gibt es überhaupt die GmbH?
Welche Lücke im System der Rechtsformen wurde durch Schaffung der "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (GmbH) geschlossen? Wie grenzt sich die GmbH von AG, Verein, BGB-Gesellschaft und OHG/KG ab? |
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Die GmbH ist älter als das BGB (die Ausfertigung am 20. April 1892 lag fast 4 Jahre vor dem Beschluss des Bürgerlichen Gesetzbuches). Schon damals war Druck aus dem Ausland ursächlich für die Schaffung der Rechtsform: Das deutsche Recht bot damals mit der OHG und der KG zwar leicht zu gründende Rechtsformen - diese verlangten aber eine persönliche Haftung aller oder jedenfalls einzelner Gesellschafter. Die Alternative war die Aktiengesellschaft, bei der die Aktionäre in der Tat von der Haftung freigestellt waren. Dies erkaufte man sich aber mit einer weitgehend unflexiblen organisatorischen Gestaltung (siehe heute § 23 Abs. 5 AktG) und sehr strengen Ausschüttungsverboten. Insoweit waren deutsche Unternehmer gegenüber der Konkurrenz, insbesondere aus Großbritannien, benachteiligt - eine beschränkte Haftung war letztlich kaum zu erlangen. Daher füllt die GmbH auch heute noch die Lücke zwischen den Personen(handels)gesellschaften mit persönlicher Haftung und der Aktiengesellschaft als primär investitionsorientiertem, aber organisatorisch unflexiblem Modell. Sie ermöglicht eine personengesellschaftsähnliche Gestaltung mit einem der AG ähnlichen, aber erleichterten Haftungsmodell. Die GmbH ist also eine Rechtsform für den Mittelstand, die eine existenzgefährdende persönliche Verantwortlichkeit (insbesondere durch Gewährleistungsansprüche) verhindern soll. So erklärt sich auch die (europarechtlich vorgegebene) Einpersonen-GmbH. |