2. Was passiert in der Beschlussphase?
Welches Grundprinzip liegt der Zustimmungspflicht zugrunde?
Selbstkontrollaufgabe: Warum wäre auch ohne die Regelung des § 13 Abs. 1 UmwG allein aufgrund der Prinzipien des Gesellschaftsrechts eine Zustimmung der Anteilsinhaber zu einer Verschmelzung notwendig? |
| Antwort (bitte anklicken) |
Durch die Verschmelzung werden die Rechte der Anteilsinhaber aller beteiligten Rechtsträger unmittelbar berührt:
Damit stellt die Verschmelzung zweier Gesellschaften eine Grundlagenentscheidung dar. Solche können nur mit Zustimmung der Gesellschafter getroffen werden und nicht allein von den Vertretungsorganen. Dies ergibt sich teilweise aus dem Gesetz und wurde von der Rechtsprechung weiterentwickelt:
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