C. Was ist eine grenzüberschreitende Verschmelzung?
III. Welche Wirkung hat sie?
Ist die Verschmelzung wirksam:

geht das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft über gem. Art. 14 Abs. 1a IntVerschmRL (zur Aufnahme), 14 Abs. 2a (zur Neugründung).
werden die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft gem. Art. 14 Abs. 1b IntVerschmRL (zur Aufnahme), 14 Abs. 2b (zur Neugründung).
erlischt die übertragende Gesellschaft nach Art. 14 Abs. 1c IntVerschmRL (zur Aufnahme), 14 Abs. 2c (zur Neugründung).
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