12. Kapitel: Was regelt das "Umwandlungsrecht"?
C. Was ist eine grenzüberschreitende Verschmelzung?
Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist in den §§ 122a ff. UmwG geregelt. Diese Regelungen dienen der Umsetzung der internationalen Verschmelzungsrichtline (IntVerschmRL) aus dem Jahre 2005.
Weitere nationale Umsetzungsgesetze sind das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG), sowie das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG).
Schon vor Erlass der IntVerschmRL hat der EuGH in einer Vorabentscheidung die Verschmelzung einer luxemburgischen AG auf die deutsche SEVIC Systems AG aufgrund der Niederlassungsfreiheit Art. 43 EGV zugelassen. Dies wäre nach dem deutschen Umwandlungrecht nicht möglich gewesen, da gem. § 1 Abs. 1 UmwG die Rechtsträger ihren Sitz im Inland haben müssen.
