3. Wie wer­den Gläu­bi­ger ge­schützt?

Wa­rum gibt es eine Re­gis­ter­sperre bei Be­schluss­män­gel­kla­gen?

Selbst­kon­trol­l­auf­ga­be:

Wa­rum gibt es eine "Re­gis­ter­sper­re" bei Be­schluss­män­gel­kla­gen?
Ant­wort (bitte ankli­cken)

So­bald der Be­schluss ein­ge­tra­gen ist, gel­ten sämt­li­che Män­gel im Um­wand­lungs­ver­fah­ren als ge­heilt - würde man ihn also ein­tra­gen, wäre der un­ter Um­stän­den zu Recht kla­gende An­teils­eig­ner vor vollen­dete Tat­sa­chen ge­stellt. Er könnte zwar Scha­denser­satz ver­lan­gen, aber die Än­de­rung der Un­ter­neh­mens­struk­tur wäre end­gül­tig. Dies folgt aus

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