12. Kapitel: Was regelt das "Umwandlungsrecht"?
G. Wie sieht es mit dem Rechtsschutz im Umwandlungsrecht aus?
Die Anteilsinhaber und Organmitglieder können zwei verschiedene Verfahren durchführen, um ihre Rechte durchzusetzen:
Soweit sie der Meinung sind, der für die Umwandlung notwendige Zustimmungsbeschluss sei formell oder materiell rechtswidrig können sie ihn im Wege der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage (AG/GmbH) bzw. Feststellungsklage (Personengesellschaften) gerichtlich überprüfen lassen.
Halten sie dagegen nur das Umtauschverhältnis bzw. die Höhe einer Barabfindung für unangemessen, müssen sie ein so genanntes Spruchverfahren durchführen.

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