I. Wie unterscheiden sich die Verschmelzung zur Aufnahme und zur Neugründung?
1. Welche Rechtsträger sind verschmelzungsfähig?
Selbstkontrollaufgabe: Kann eine noch nicht eingetragene Aktiengesellschaft übertragender Rechtsträger bei einer Verschmelzung sein? |
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Die Vor-AG müsste ein verschmelzungsfähiger Rechtsträger im Sinne von § 3 UmwG sein. Ausdrücklich ist sie dort nicht genannt. Ob sie trotzdem verschmelzungsfähig ist, ist umstritten:
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