IV. Wie erfolgt der Minderheitenschutz?
Fall: Wie werde ich ihn los in 14 Tagen?
An einer GmbH sind A mit 96% und B 4% beteiligt. A will B „loswerden“ (ein wichtiger Grund liegt freilich nicht vor). Was kann er tun? Wie kann B sich wehren?
Lösungsvorschlag
In einer GmbH besteht keine Möglichkeit, einen Gesellschafter ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes auszuschliessen. Selbst wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Klausel enthalten würde, wäre diese nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig, da derartige "Hinauskündigungsklauseln" von der Rechtsprechung als inakzeptable Beschränkung der Mitverwaltungsrechte der betroffenen Gesellschafter gesehen werden.
In der Aktiengesellschaft ist hingegen ein so genannter "Squeeze out" möglich (§§ 327a ff. AktG), durch den ein mit 95% beteiligter Gesellschafter unerwünschte Minderheitsaktionäre ausschliessen kann.
I. A müsste einen Formwechsel der GmbH in eine AG durchführen können.
II. B könnte gegen den Formwechsel eine Anfechtungsklage erheben.
III. B könnte (freiwillig) gegen Barabfindung anlässlich des Formwechsels ausscheiden.
IV. Nach der Umwandlung müsste A einen "Squeeze out" durchführen können.
V. B könnte gegen den Squeeze-out-Beschluss Anfechtungsklage erheben.
Ergebnis...