F. Was gilt beim Gesellschafterwechsel in der KG?
I. Kontrollaufgabe: Wie kann ein Kommanditist aufgenommen werden?
Selbstkontrollaufgabe: Wie kann ein neuer Kommanditist aufgenommen werden, ohne dass es zu einer vorübergehenden persönlichen Haftung kommt? |
| Antwort (bitte anklicken) |
Der in eine bestehende KG eintretende Kommanditist haftet gemäß § 176 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 HGB unbeschränkt für die zwischen Eintritt (Gesellschaftsvertrag) und Eintragung begründeten Verbindlichkeiten.
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