IV. Wie wird die GbR vertreten?
1. Welche Formen der Vertretung gibt es?
Selbstkontrollaufgabe: Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GbR Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsbefugnis miteinander verknüpft: Wer im Innenverhältnis geschäftsführungsbefugt ist, hat im Zweifel auch Vertretungsmacht im Außenverhältnis (§ 714 BGB). Andersherum wird in diesen Fällen mit Entzug der Geschäftsführungsbefugnis gleichzeitig die Vertretungsmacht entzogen (§ 715 letzter HS. BGB). Welche Konstellationen sind demnach für die Vertretung denkbar? |
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Die Gesellschafter F, G, U, K und H der A-GbR können dann nur gemeinsam wirksame Erklärungen für die Gesellschaft abgegeben.
Von der A-GbR sind nur F, U und H zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. G und K hingegen sind davon ausgeschlossen.
In diesem Fall dürfen F, G, U, K und H jeweils alleine die Gesellschaft wirksam vertreten.
D wird als Dritter bevollmächtigt für die Fahrradhandel-A-GbR die Ersatzteile zu kaufen, sodass immer genügend vorrätig vorhanden sind. |