III. Welche Besonderheiten gelten bei Vereinsstrafen?
2. Kontrollfrage: Welche Grenzen gelten bei Vereinsstrafen?
| Gibt es für Vereinsstrafen Grenzen? |
| Antwort (bitte anklicken) |
Ja, es gibt zwei wesentliche Schranken:
Zwar ist bei schwächeren Vereinsstrafen ist eine Einschränkung der richterlichen Kontrolle möglich. Insbesondere die Voraussetzungen des Ausschlusses aus der Gesellschaft, der einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Mitglieds darstellt, unterliegen jedoch der vollen richterlichen Kontrolle. Das Gericht prüft das Vorliegen einer wirksamen Satzungsgrundlage und ob die dafür notwendigen Tatsachen vorliegen, die Einhaltung des in der Satzung vorgeschriebenen Verfahrens, welches rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen hat, sowie allgemeine Verstöße gegen das Willkürverbot und die Verhältnismäßigkeit. Nach dem BGH wird die richterliche Kontrolle nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Mitglied gegen seinen Ausschluss entgegen entsprechender Satzungsregelungen keinen vereinsinternen "Rechtsschutz" in Anspruch genommen hat. |