G. Was ist ein nichtrechtsfähiger Verein?
V. Kontrollfrage: Hat man Anspruch auf Abfindungsguthaben?
Kann ein Mitglied, das seinen (nicht im Vereinsregister eingetragenen) vermögenden Golf-Club verlässt, gemäß § 738 Abs. 1 S. 2 BGB sein Abfindungsguthaben verlangen? |
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Der Golf-Club ist ohne Eintragung nichtrechtsfähiger Verein. Für diesen verweist § 54 S. 1 BGB auf das Recht der GbR - also auch auf § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Wegen der organisatorischen Identität ist jedoch Vereinsrecht anzuwenden, soweit nicht Registereintragung vorausgesetzt ist. Damit besteht kein Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB, vielmehr wächst der aufgegebene Anteil den übrigen Mitgliedern an. Dieses Ergebnis lässt sich sowohl mit dem Trennungsprinzip als auch dem ideellen Vereinszweck erklären. |