1. Was sind "juristische Personen"?
a. Kontrollfrage zur körperschaftl. Verfassung
Selbstkontrollaufgabe: Was ist der Unterschied zwischen Körperschaft und juristischer Person? |
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Eine Körperschaft bezeichnet eine Verbandsorganisation, die von ihrem Mitgliederbestand unabhängig ist, deren Willensbildung dem Mehrheitsprinzip folgt, die einen eigenen Namen, eine Satzung und neben der Mitgliederversammlung mindestens ein Vertretungsorgan (Fremdorganschaft!) hat. Es geht also um die strikte Trennung der einzelnen Mitglieder vom Verband. Eine juristische Person hat durch das Gesetz Rechtsfähigkeit verliehen bekommen. Sie bedarf neben der konstitutiven Eintragung in ein Register einer ausgesprochen strikten Trennung der Vermögenssphären von Verband und Mitgliedern. Probleme bereiten der nichtrechtsfähige Verein wie die Personen(handels)außengesellschaften. Diese sind alle mehr oder weniger körperschaftlich strukturiert (analoge Anwendung des § 31 BGB!), haben z.T. durch § 124 Abs. 1 HGB ausdrücklich Rechtsfähigkeit verliehen bekommen und sind trotzdem nach bisheriger Diktion weder Körperschaften (mit Ausnahme des nichtrechtsfähigen Vereins) noch juristische Personen. |