e. Welche gesetzlichen Schranken gelten bei der Satzungsgestaltung?
bb. Kontrollfrage: Wie unterscheiden sich die einzelnen Schranken?
Worin unterscheidet sich § 40 BGB von der richterlichen Kontrolle nach §§ 138, 242 BGB? |
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Aus dem Umkehrschluss zu § 40 BGB ergeben sich die zwingenden Vorschriften des Vereinsrechts als generell geltende gesetzliche Schranken der Vereins- und Satzungsautonomie. Diese zwingenden Vorschriften dienen generellen Schutzinteressen der Rechtsordnung. Dagegen sind § 138 BGB und § 242 BGB abstrakt formulierte, für die Rechtsordnung allgemein geltende Schranken. Im Rahmen richterlicher Kontrolle können Einzelregelungen dadurch begrenzt werden, wenn sie für die Rechtsordnung als solche inakzeptabel mit entgegenstehenden Interessen kollidieren. |
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