5. Welche Unterschiede haben Gesellschaften und Bruchteilsgemeinschaft?
a. Kontrollfrage: Abgrenzung Gesellschaft - Gemeinschaft
Selbstkontrollaufgabe: Handelt es sich um eine Gesellschaft oder Gemeinschaft nach Bruchteilen, wenn alle Mitarbeiter eines Büroflurs eine zu gleichen Teilen gemeinsam erworbene Kaffee-Maschine nutzen? |
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Bei einer gemeinschaftlich erworbenen und genutzten Kaffee-Maschine stellt sich zur Abgrenzung die Frage nach dem Gesellschaftsvertrag. Eine Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) kann hier wie eine einzig in Betracht zu ziehende GbR (§§ 705 ff. BGB) rechtsgeschäftlich begründet worden sein. Für die Bruchteilsgemeinschaft spricht nicht nur die einmalige Anschaffung zu gleichen Teilen (§ 742 BGB), sondern auch die Gebrauchsbefugnis nach § 743 Abs. 2 BGB, die gemeinschaftliche Verwaltung (§ 744 BGB, § 745 BGB, § 748 BGB) sowie das Aufhebungsrecht (§ 749 BGB) mit der Teilung durch Verkauf (§ 753 BGB) und die freie Übertragbarkeit nur des Anteils (§ 747 S. 1 BGB). Andererseits kann auch ein konkludenter Gesellschaftsvertrag gem. § 705 BGB angenommen werden, wenn man als gemeinsamen Zweck die dauerhafte Unterstützung des gemeinsamen Kaffeegenusses konstruiert. Schwierigkeiten bereitet jedoch die damit wohl notwendig verbundene Annahme einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung. Es erscheint unpassend, dass die GbR auf Gewinnerzielung gerichtet ist, von einem unveränderlichen Gesellschafterkreis ausgeht und letztlich zur Erhaltung der Kaffeemaschine auch im Notfall auf § 744 Abs. 2 BGB zurückgegriffen werden müsste. Aber wie würden Sie entscheiden? |