1. Was sind "juristische Personen"?
c. Kontrollfrage: Juristische Person oder Personengesellschaft?
Selbstkontrollaufgabe: 1. Welche beiden wesentlichen Unterscheidungsmerkmale helfen bei der Abgrenzung von juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften? 2. Was bedeutet der Begriff "Körperschaft"? |
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| 1. Unterscheidungsmerkmal ist gerade nicht (mehr) die Rechtsfähigkeit. Vielmehr geht es um die Frage, auf welchem Weg die Rechtsfähigkeit erlangt wird. Juristische Personen erlangen Rechtsfähigkeit durch Registereintragung, Personengesellschaften durch ihre körperschaftliche (Vermögens-) Organisation. Mehr oder weniger daran anknüpfend ist wesentliches Unterscheidungsmerkmal die Haftungsfrage. Nur bei juristischen Personen gilt das Trennungsprinzip, das den Gläubigern den Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter weitgehend verwehrt. 2. Körperschaften zeichnen sich hingegen durch eine bestimmte Gesellschaftsverfassung aus: Die Körperschaft soll möglichst verselbstständigt sein (Vermögen, eigener Name). Die Wechsel ihrer Mitglieder sind im Wesentlichen unbeachtlich, außerdem gibt es eine Verbandsverfassung (Satzung) und die Leitung der Geschäfte ist getrennt von den Gesellschaftern. Die Mitglieder können in der Regel nur durch Mehrheitsentscheid Einfluss nehmen. |
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