D. Problemschwerpunkte im Gesellschaftsrecht
III. Kontrollfrage zur Vertragsfreiheit
Inwiefern stehen Vertragsfreiheit und Gesellschaftsrecht in einem Spannungsverhältnis? |
| Antwort (bitte anklicken) |
Im Gesellschaftsrecht gilt Vertragsfreiheit, ein Großteil der gesetzlichen Regelungen kann daher im Gesellschaftsvertrag abweichend ausgestaltet werden. Allerdings kann durch die Vertragsfreiheit kein neuartiger Gesellschaftstypus geschaffen werden, die vom Gesetz vorgesehenen Gesellschaften bilden erst die Ausgangsposition für Gestaltungen. Auch findet die Vertragsfreiheit Grenzen in schutzwürdigen Interessen Dritter, bspw. der Gläubiger. Daher können gesellschaftsvertragliche Regelungen nur bedingt Schutzmechanismen wie Kapitalerhaltung, Kapitalaufbringung, Haftung etc. vermeiden. |