I. Wie wird die OHG geführt?
1. Kontrollfrage: Wie ist die Geschäftsführung ausgestaltet?
Selbstkontrollaufgabe: Alle Regelungen zur Geschäftsführungsbefugnis sind dispositiv, können also durch Gesellschaftsvertrag geändert werden. Überlegen Sie, wie die Geschäftsführungsbefugnis ausgestaltet werden könnte. |
| Antwort (bitte anklicken) |
Im Gesetz finden sich im Prinzip die möglichen Regelungen, die auch ein Gesellschaftsvertrag aufgreifen kann:
Von den Gesellschaftern J, H, G, F und D der K-OHG sind nur H, G und D zur Geschäftsführung befugt. Entweder kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass H, G und D jeweils alleine oder nur alle gemeinsam zur Geschäftsführung befugt sind.
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