II. Welche Rechte haben die Gesellschafter?
1. Kontrollfrage zu den Vermögensrechten
Worin liegt der Unterschied zwischen dem Gewinnanspruch des OHG-Gesellschafters nach § 120 HGB, § 121 HGB und seinem Entnahmerecht nach § 122 HGB. |
| Antwort (bitte anklicken) |
Der Gewinnanspruch beziffert den Anteil des OHG-Gesellschafters am Gewinn. Dieser erfolgt nach dem oben beschriebenen Verfahren, d.h. eine 4% Verzinsung des Kapitalanteils und die anschließende Verteilung des überschießenden Gewinns nach Köpfen. Da der Gewinnanteil dem Kapitalkonto gutgeschrieben wird, erfolgt bei alleiniger Geltendmachung des Gewinnanspruchs keine Auszahlung an den Gesellschafter. Eine Auszahlung an den Gesellschafter kann nur bei Geltendmachung des Entnahmerechts erfolgen. Dieses ist wiederum, soweit der Gesellschaft nicht offenbar geschadet wird, bis zur Höhe des jährlichen Gewinnanteils möglich. |