II. Was muss ich zum Vorstand der AG wissen?
7. Welche Aufgaben und Pflichten hat der Vorstand?
Der Vorstand hat der Gesellschaft gegenüber Pflichten aus dem Organverhältnis und dem Anstellungsvertrag. Sie ergeben sich zum Teil ausdrücklich aus dem Gesetz, zum Teil sind sie durch Literatur und Rechtsprechung entwickelt und mittlerweile größtenteils unstrittig.
Die wichtigsten Aufgaben des Vorstands sind die Vertretung im Außenverhältnis (§ 78 AktG) und die Geschäftsführung im Innenverhältnis (§ 77 AktG). Diese werden auf den folgenden Seiten ausführlich dargestellt. Daneben ist der Vorstand zuständig, die Beschlüsse der Hauptversammlung auszuführen, § 83 Abs. 2 AktG und § 84 Abs. 4 AktG, u.a. Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen beim Handelsregister anzumelden.
Es gibt weitere Aufgaben, von denen hier noch drei wichtige beispielhaft genannt seien: Gem. § 121 Abs. 2 AktG muss der Vorstand die Hauptversammlung einberufen, die Rechnungslegung gem. § 264 HGB betreiben und gegebenenfalls Insolvenzantrag gem. § 15a InsO stellen.
Den Vorstand treffen Sorgfalts- und Treuepflichten gegenüber der AG. Deren Struktur wird auf den folgenden Seiten ebenfalls dargestellt.