A. Warum gibt es die Rechtsform AG?
I. Was ist eine AG (v.a. im Unterschied zur GmbH)?
Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, eine juristische Person, bei der für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet, § 1 Abs. 1 AktG. Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, § 1 Abs. 2 AktG. Sie ist Handelsgesellschaft, § 3 Abs. 1 AktG, und damit Formkaufmann, § 6 Abs. 1 HGB. Sie entsteht mit Eintragung in das Handelsregister, § 41 Abs. 1 S. 1 AktG. Insofern unterscheidet sich die AG nur terminologisch von der GmbH, indem man bei ihr von Grundkapital statt von Stammkapital spricht und von Aktien statt von Geschäftsanteilen.
Die Unterschiede zwischen GmbH und AG sind dennoch sehr weitgehend, sie ergeben sich zum Beispiel bei folgenden Aspekten:
- Die Übertragung der Aktien der AG ist grundsätzlich formlos möglich, bei der GmbH ist die notarielle Beurkundung erforderlich, § 15 Abs. 3 GmbHG. Nur die AG kann ihre Rechte durch frei handelbare Inhaberpapiere verbriefen; darüber hinaus sind nur Namens- und Inhaberaktien als Gesellschaftsbeteiligungen an der Börse handelbar. Dies erzeugt die Verkehrsfähigkeit der Anteile.
Die Satzung der GmbH kann grds. frei gestaltet werden, bei der AG ist dies die Ausnahme (Satzungsstrenge, § 23 Abs. 5 AktG).
Der Mindestbetrag für das Grundkapital (§ 7 AKtG: 50.000 €) ist höher als das Stammkapital der GmbH (§ 5 Abs. 1 GmbHG: 25.000 €).
Eine Aktiengesellschaft hat zwingend drei Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung); eine GmbH nur eine Gesellschafterversammlung und (mind.) einen Geschäftsführer. Zudem ist der Vorstand der AG grundsätzlich weisungsfrei und nur schwer aus dem Amt zu entfernen.