I. Wie läuft die AG-Gründung ab?
2. Wie erfolgt die Bestellung der ersten Organe?
Nach der Errichtung der Gesellschaft erfolgt die Bestellung der Organe.
Die Bestellung des ersten Aufsichtsrats erfolgt durch die Gründer und bedarf der notariellen Beurkundung gem. § 30 Abs. 1 AktG. Der Aufsichtsrat wählt dann einen Aufsichtsratsvorsitzenden und bestellt den ersten Vorstand (§ 30 Abs. 4 AktG).
Die Amtszeit der von den Gründern bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt (§ 30 Abs. 3 S. 1 AktG).
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).