I. Wie läuft die AG-Grün­dung ab?

2. Wie er­folgt die Be­stel­lung der ers­ten Or­ga­ne?

Nach der Er­rich­tung der Ge­sell­schaft er­folgt die Be­stel­lung der Or­ga­ne.

Die Be­stel­lung des ers­ten Auf­sichts­rats er­folgt durch die Grün­der und be­darf der no­ta­ri­el­len Beur­kun­dung gem. § 30 Abs. 1 AktG. Der Auf­sichts­rat wählt dann einen Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den und be­stellt den ers­ten Vor­stand (§ 30 Abs. 4 AktG).

Die Amts­zeit der von den Grün­dern be­stell­ten Auf­sichts­rats­mit­glie­der en­det mit der Been­di­gung der Haupt­ver­samm­lung, die über die Ent­las­tung für das erste Voll- oder Rumpf­ge­schäfts­jahr be­schließt (§ 30 Abs. 3 S. 1 AktG).

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